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Das Bestellerprinzip

​Wer muss nach dem Bestellerprinzip zahlen?

Makler Courtage

Was ist unter dem Bestellerprinzip zu verstehen? 

Wer beauftragt, bezahlt. Das Bestellerprinzip besagt, dass der Vermieter die Maklercourtage bezahlen muss, wenn er einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragt.

Seit wann gilt das Bestellerprinzip?​

Am 1. Juni 2015 ist das Bestellerprinzip in Kraft getreten.

Gilt das Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien über einen Makler? 

Nein, das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mietwohnungen. Wer eine Immobilie kauft, zahlt – sofern vereinbart – auch eine Maklerprovision.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter: http://www.gesetze-im-Internet.de/wovermrg/ 

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