
Scheidungsimmobilie
Aus für die Ehe – Zukunft für Ihre Finanzen
Das Ende einer Beziehung wirft viele offene Fragen auf.
Eine davon lautet: Was wird aus der gemeinsamen Immobilie? Verschiedene Lösungen sind möglich: Die Immobilie wird geteilt und von beiden Ex-Partnern weiter bewohnt. Einer der Ex-Partner zieht aus. Beide Ex-Partner ziehen aus und vermieten oder verkaufen das Objekt.
Im ungünstigsten Fall kommt es zur Teilungsversteigerung.
Wichtig ist es in jedem Fall, eine funktionierende Kommunikation – falls nötig über einen Vermittler – aufrecht zu erhalten. Nur so kann ein für beide Beteiligten akzeptabler Weg gefunden werden.
Tipps im Überblick
Schalten Sie möglichst früh einen Vermittler, zum Beispiel Makler, ein; ein Prozess ist nicht immer eine gute Lösung.
Verständigen Sie sich auf einen Weg, der für beide Ex-Partner gangbar ist.
Es gilt zu bedenken, dass gerade bei einer Trennung häufig nicht genug Geld für eine Neufinanzierung vorhanden ist.
Bleiben Sie realistisch – ein rascher (Not-)Verkauf ist nicht immer möglich oder sinnvoll.
Haben Sie vor oder während Ihrer Ehe keine andere Regelung getroffen, findet zur Scheidung ein sogenannter Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet: Das während der Ehe erworbene Vermögen wird aufgeteilt. Das ist bei Sachgütern wie Immobilien oft problematisch.
Dennoch ist es sinnvoll, eine Einigung herbeizuführen. Sonst fällt das Gericht eine Entscheidung – und die kostet viel Geld. Beim Verkauf des Objekts für einen Zugewinnausgleich müssen etwaige laufende Immobilienkredite berücksichtigt werden, für die in der Regel beide (Ehe-)Partner haften. Diese müssen vom Erlös ausgeglichen werden. Den restlichen Verkaufsgewinn können die Ex-Partner dann unter sich aufteilen.