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Anschlussfinanzierung, Umschulden oder Forward-Darlehen?

20 Jahre – und danach?

Das Laufzeitende des Immobilienkredites liegt in weiter Ferne – könnte man meinen. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über die Folgefinanzierung zu machen. Anschlussfinanzierung, Umschuldung oder Forward- Darlehen?

Im Zweifel einfach wechseln

Besonders häufig nutzen Bankkunden zum Laufzeitende eines Darlehens eine sogenannte Prolongation. Dafür sollten das Geldinstitut dem Immobilienkäufer spätestens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindung die neuen Konditionen – also vor allem den dann geltenden Zins – mitteilen. Im Zweifel lohnt es sich, das Gespräch mit dem betreffenden Berater zu suchen.

Kommt es zu keiner Anschlussfinanzierung, dann bietet es sich an, nach einer neuen Bank Ausschau zu halten. Der Kunde nimmt einen neuen Kredit bei diesem Geldinstitut auf und löst mit dem Geld den bestehenden Kredit ab. Allerdings: Der neue Kreditgeber wird sich als Schuldner ins Grundbuch eintragen lassen. Das bedeutet einigen bürokratischen Aufwand sowie Notar- und Grundbuchgebühren; diese liegen bei einigen hundert Euro. Schon bei geringen Zinsunterschieden haben die Eigentümer das Geld schnell wieder erwirtschaftet.

Wer fest davon ausgeht, dass die Zinsen bis zum Ende der Laufzeit seines Immobilienkredites wieder steigen, sollte mit seiner Bank über ein sogenanntes Forward-Darlehen sprechen. Diese Darlehen können bereits mehrere Jahre, bevor sie in Anspruch genommen werden, abgeschlossen werden. Das bedeutet: Der Kunde sichert sich die guten Marktkonditionen, lange bevor er das Geld wirklich braucht. Die monatliche Ratenzahlung beginnt erst mit Abruf des Geldes. Die Vorteile liegen auf der Hand: günstige Konditionen, Planungssicherheit, keine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung für den bestehenden Kredit, relativ geringe Kosten. Der Haken: Sinken die Zinsen wider Erwarten, dann ist der Kunde an die Vereinbarung gebunden.

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